Mit der 117. Ergänzungslieferung wurden die grünen Blätter und der erste Teil der weißen Blätter auf den Stand des BGBl I 2024/145 gebracht. Das Standardwerk zum BSVG bietet:rasche Aktualisierung des Gesetzestextesumfassende Kommentierungausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatumumfangreiches SchrifttumBerücksichtigung der amtlichen MaterialienIm Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.