Die Regulierung globaler Lieferketten wird seit Jahren diskutiert. Durch das Ende Juni 2021 verabschiedete Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (kurz Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) schafft der deutsche Gesetzgeber Klarheit für Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern müssen ab Januar 2023 verpflichtend bestimmte Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten einhalten. Diese Pflichten beziehen sich auf alle Zulieferer in der Lieferkette, von der Gewinnung der Rohstoffe bis zum fertigen Endprodukt. Ab 2024 gilt die Gesetzgebung auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Da die Sorgfaltspflichten vertraglich an Zulieferer weitergegeben werden sollen, betrifft das Gesetz auch kleine und mittelständische Unternehmen, die Teil einer solchen Lieferkette sind.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor! Die Sorgfaltspflichten sollen Verstößen gegen Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards vorbeugen. Mit dem Praxisleitfaden lernen Sie die Vorgaben der neuen Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf die Lieferketten genau kennen. Mithilfe von praxisnahen Anleitungen und hilfreichen Checklisten beschreiben wir den Aufbau, die Umsetzung und die Anforderungen an Risiko- und Beschwerdemanagementsysteme in Ihrem Unternehmen. Anhand von Formulierungsvorschlägen werden Inhalt und Anforderungen an den verpflichtenden Jahresbericht und die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie erläutert. Drohende Strafen können so effizient vermieden werden.