Es stellt sich die Frage, ob bzw. inwieweit Haushalte in Deutschland die Möglichkeiten eines breit gefächerten Bildungssystems nutzen können. Der begrenzende Faktor ist hier oftmals die Finanzierbarkeit des jeweiligen Bildungswegs, ein Effekt, der auch unter dem Schlagwort „Ökonomische Separation“ Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden hat. In diesem Kontext ist darüber hinaus auch möglicherweise das Sonderungsverbot des Art. 7 des Grundgesetzes tangiert.
Diese Studie befasst sich primär mit dem Problem, das Ausmaß dieser Separation mit dem Instrumentarium der Armutsforschung sowie mit empirischen Modellen zur Bestimmung der Belastungsgrenzen bestimmter Haushaltstypen auf gesamt-deutscher Basis sowie speziell in Bezug auf die Situation der Haushalte Sachsen-Anhalts zu operationalisieren, um somit eine rationale Entscheidungsgrundlage bezüglich der Möglichkeit und des damit korrespondierenden Umfangs einer Finanzierung des Bildungssystems durch Elternbeiträge zu schaffen. Dabei werden auch Hinweise auf Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten grundsätzlicherer Änderungen der (finanziellen) Organisationsmodelle des Bildungssystems gegeben.


„Gebildete Menschen sind den ungebildeten genauso überlegen
wie die Lebenden den Toten.“
Aristoteles (384-322 v. Chr.)