Das deutsche Strafzumessungsrecht sieht sich schwerpunktmäßig mit zwei Problemen konfrontiert: die mangelnde Konstanz der ausgeurteilten Strafen sowie die eingeschränkte Nachvollziehbarkeit richterlicher Entscheidungen. Zur Untersuchung möglicher Lösungsansätze wird im Rahmen einer rechtsvergleichenden Betrachtung das in England etablierte Strafzumessungsmodell herangezogen. Dabei handelt es sich um ein guidelinebasiertes System, das tatrichterliches Ermessen mit strukturierten Vorgaben verbindet. Die Analyse ergibt, dass das englische Modell in Bezug auf wesentliche Bestandteile des Strafzumessungsvorgangs ein höheres Maß an Gleichmäßigkeit und Transparenz gewährleistet, ohne die Einzelfallgerechtigkeit wesentlich zu beeinträchtigen. Das deutsche Recht bietet den Richtern insoweit weniger Orientierung, was zu regionalen Unterschieden und Akzeptanzproblemen führt. Ausgewählte Elemente des englischen Zumessungsmodells könnten mithin als Vorbild für eine Reform des deutschen Strafzumessungsrechts dienen.