Überstunden sind ein verbreitetes Phänomen. Sie werden jedoch nur in etwa der Hälfte der Fälle vergütet. Die Arbeit zeigt, dass die rechtlichen Grundlagen von Überstunden nicht aufgearbeitet sind und die bisherige Handhabung der Materie daher zu unpassenden Ergebnissen führt. Sie analysiert die rechtliche Entwicklung und arbeitet Unzulänglichkeiten prägnant heraus. Insbesondere geht die Arbeit auf § 612 Abs. 1 BGB ein, der bislang regelmäßig als Anspruchsgrundlage herangezogen wird. Ihrer Analyse schließt sie innovative Lösungsvorschläge an, die sich sowohl in die arbeitsrechtliche als auch in die schuldrechtliche Dogmatik einfügen und neue Perspektiven eröffnen – bis hin zur Möglichkeit einer bereicherungsrechtlichen Abwicklung.