Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob in Deutschland ein außergerichtliches einvernehmliches Scheidungsverfahren nach griechischem Vorbild eingeführt werden sollte. In Griechenland kann eine Ehe seit 2017 ausschließlich außergerichtlich durch notarielle Beurkundung geschieden werden. Beide Ehegatten müssen anwaltlich vertreten sein, und als Scheidungsgrund genügt der übereinstimmende Scheidungswunsch. Ein solches Modell wäre auch für Deutschland wünschenswert, da es die Privatautonomie der Ehegatten stärkt, das Verfahren beschleunigt und die Gerichte entlastet. Zugleich gewährleistet die Mitwirkung von Rechtsanwälten und Notaren einen angemessenen Schutz der Ehegatten und Kinder. An gewissen Stellen sollte das griechische Modell jedoch modifiziert werden, um staatlichen Ordnungsinteressen und dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit gerecht zu werden. Ein solches Verfahren wäre schließlich mit dem Grundgesetz vereinbar und auch im Kontext mit dem Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht unproblematisch.