Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Nutzung der Infrastrukturen – Cloud Computing und Internet – im Zusammenhang mit der Vervielfältigung geschützter Werke im privaten Bereich zu beurteilen ist und welche Folge sich daraus für die Schranke der Privatkopie und das Vergütungssystem im Urheberrechtssystem ergeben. Zudem soll untersucht werden, welche Bedeutung diese Beurteilung für die Formulierung der Verwertungsrechte hat, die das Urheberrecht dem Urheber zuweist, und ob sich daraus der Bedarf ergibt ein neues Verwertungsrecht zu formulieren. Schließlich wirft die derzeitige private Kopierpraxis im Internet die Frage auf, ob die Privilegierung der Privatkopieschranke in ihrer derzeitigen Formulierung noch den Voraussetzungen des Interessensausgleichs im Urheberrecht gerecht wird oder ob die Entwicklung der Vervielfältigungsrealität im Internet eine Nachjustierung der Schrankenregelung erforderlich macht.