Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) bildet die rechtliche Grundlage für die Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Aufgaben, Struktur und Organisation der Hochschulen, einschließlich Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen. Das Gesetz gewährleistet die akademische Freiheit, die Selbstverwaltung der Hochschulen und die Mitbestimmung der Mitglieder, insbesondere der Studierenden und Mitarbeitenden. Es legt die Rahmenbedingungen für das Studium, die Lehre und die Forschung fest und sorgt dafür, dass Hochschulen ihren Auftrag in Forschung und Wissenschaft verantwortungsvoll erfüllen können. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Hochschulen die Möglichkeit haben, flexibel auf gesellschaftliche und technologische Entwicklungen zu reagieren. In den letzten Jahren wurden regelmäßig Anpassungen vorgenommen, um den Hochschulbetrieb zu modernisieren und den Bedürfnissen von Studierenden und Lehrenden gerecht zu werden. Auch neue Formen des Studiums, wie das duale Studium oder die digitale Lehrformate, sind im HG NRW berücksichtigt.