Wenn eine Person stirbt, muss deren Nachlass geregelt werden. Besteht dabei ein Auslandsbezug, stellt sich die Frage, welcher Staat für den Nachlass international zuständig ist. Schwierigkeiten entstehen, wenn sich mehrere Staaten für zuständig halten oder wenn sich gar kein Staat für zuständig erachtet. Im ersten Fall spricht man von einem positiven und im zweiten Fall von einem negativen Zuständigkeitskonflikt. In solchen Konstellationen sind die schweizerischen Gerichte besonders gefordert, weil sie es in der Hand haben, den Eintritt von Zuständigkeitskonflikten zu beeinflussen. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, dass die Gerichte positive Zuständigkeitskonflikte bewusst in Kauf nehmen sollten, um negative Zuständigkeitskonflikte zu vermeiden, weil positive Zuständigkeitskonflikte in der Praxis kaum Schwierigkeiten bereiten.