Bis zu dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) das maßgeschneiderte Werkzeug zur Restrukturierung von Anleihen (genauer: die Änderung von Anleihebedingungen) gewesen. Letzteres erfuhr seit seiner Einführung im Jahr 2009 Kritik, wobei insbesondere der schuldverschreibungsrechtliche Rechtsschutz für unzureichend erachtet wurde, weil dieser die widerstreitenden Interessen der Beteiligten nicht gebührend berücksichtige. Seit dem 1. Januar 2021 tritt nunmehr das StaRUG als weitere Möglichkeit neben das SchVG, um die Anleihebedingungen zu ändern.
Vor diesem Hintergrund drängt die Frage sich auf, ob die Hemmnisse des SchVG unter Nutzung des StaRUG in seiner aktuellen Fassung oder einer zukünftigen, unter Berücksichtigung der Restrukturierungsrichtlinie, geänderten Rechtslage praktikabel vermeidbar sind und ein Abgesang des SchVG droht. Oder weist das StaRUG seinerseits strukturelle Hürden für die Anleiherestrukturierung auf, sodass aus den dem StaRUG immanenten restrukturierungsfreundlichen Wertungen der Auftrag an den Gesetzgeber erwächst, das SchVG entsprechend dieser Wertungen zu modernisieren? Darüber hinaus existiert eine Vielzahl an Fragen betreffend das Zusammenspiel von SchVG und StaRUG. Beansprucht ein Rechtsregime gegenüber dem anderen einen Vorrang? Lässt sich die Nutzung eines jeweiligen Rechtsregimes ausschließen? Und wie ist die Verknüpfung der beiden Gesetzen?
All diese Fragen, die bisher keiner umfassenden Lösung zugeführt wurden, werden in diesem Werk beleuchtet, sodass dieses Werk nicht nur für Praktiker, sondern auch für die Fortentwicklung des Restrukturierungsstandorts Deutschland Bedeutung erlangt.