Das LOG NRW (Landesorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen) ist ein zentrales Gesetz zur Regelung der Verwaltung im Land Nordrhein-Westfalen. Es regelt die Struktur und die Zuständigkeiten der Ministerien, Behörden und sonstigen Landesvertretungen. Das Gesetz dient der Schaffung einer transparenten und effektiven Verwaltung, indem es klare Zuständigkeiten festlegt und die Organisation der öffentlichen Verwaltung im Land NRW strukturiert. Es beschreibt die Aufgaben und Aufgabenbereiche der Ministerien und legt die organisatorische Verantwortung fest. Das LOG NRW bildet die Grundlage für eine bürgernahe Verwaltung, die auf Effizienz und Bürgerorientierung setzt. Es stellt sicher, dass die Verwaltung den Anforderungen des modernen Staatswesens gerecht wird und die Behörden ordnungsgemäß miteinander zusammenarbeiten. Dieses Gesetz trägt so zur Gewährleistung einer funktionalen und transparenten Verwaltung bei, die sich den Bedürfnissen der Bürger und der Wirtschaft anpasst.