Die Vorstellung einer systematisch zu Herrschaftszwecken genutzten Reichskirche, festgeschrieben im Begriff „ottonisch-salisches Reichskirchensystem“, ist trotz kritischer Stimmen bisher nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Die Autorin greift die Frage nach Berechtigung und Umfang des Systembegriffs für die Herrschaftszeit Ottos I. und Ottos II. und der währenddessen agierenden Erz-/Bischöfe der Mainzer Kirchenprovinz durch prosopografische und komparatistische Studien auf. Sie analysiert und interpretiert die Beziehungsgeflechte zwischen König und Episkopat, indem sie anhand der Quellen die Herrschaftspraxis Ottos I. und Ottos II. hinterfragt, die Handlungsspielräume von Herrschern und Bischöfen ausleuchtet und die Interaktionen zwischen Episkopat und Königshaus darlegt.