Der Cum/Ex-Skandal beschäftigt die deutsche Justiz seit Jahren. Parallel dazu rückt mit Cum/Fake-Geschäften eine weitere komplexe Materie in den Fokus. Bei diesen Transaktionen, die unter anderem American Depositary Receipts (ADRs) nutzten, steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.
Die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Cum/Fake-Fälle steht noch am Anfang. Eine zentrale Frage ist dabei die Abgrenzung: Wo endet die legale Steuergestaltung und wo beginnt der Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) oder die strafbare Steuerhinterziehung (§ 370 AO)?
Paul Zandecki widmet sich in seiner Dissertation der strafrechtlichen Beurteilung von Cum/Fake-Geschäften. Als Ausgangspunkt dient eine Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung von BGH und BFH zu Cum/Ex. Die Arbeit beleuchtet mögliche dogmatische Schwächen und verfassungsrechtliche Risiken der bisherigen Urteile, insbesondere im Hinblick auf das vieldiskutierte Verhältnis von § 370 AO (Steuerhinterziehung) und § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch).
Im Zentrum der Arbeit steht die Entwicklung eines Lösungsansatzes: des Grundsatzes der umgekehrt restriktiven Auslegung des Steuerrechts im Steuerstrafrecht. Der Autor legt dar, warum die ausfüllenden Steuernormen im Rahmen des § 370 AO (als Blankettstrafgesetz) „umgekehrt restriktiv“ – also zugunsten des Steuerpflichtigen – ausgelegt werden sollten. Dies wird als ein möglicher Weg gesehen, dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 II GG Genüge zu tun.
Auf dieser Basis wird eine Abgrenzung zwischen straflosem Gestaltungsmissbrauch und strafbarer Steuerhinterziehung diskutiert. Die Arbeit analysiert die verschiedenen bekannten Varianten von Cum/Fake-Transaktionen und untersucht, welche Kriterien für eine Einstufung als strafbar oder (allenfalls) als missbräuchlich sprechen könnten.
Dieses Buch liefert einen fundierten Diskussionsbeitrag zur aktuellen Debatte um Finanzkriminalität. Es bietet eine dogmatische Auseinandersetzung mit einem der komplexesten Bereiche des modernen Wirtschaftsstrafrechts.