Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) regelt die Grundsätze für die Erhaltung, Bewirtschaftung und den Schutz des Waldes in Deutschland. Es schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen, die von den Bundesländern durch eigene Waldgesetze konkretisiert werden. Ziel des Gesetzes ist es, den Wald als naturnahe Lebensgrundlage, Wirtschaftsfaktor, Erholungsraum und als Teil des Naturhaushalts nachhaltig zu sichern. Zu den zentralen Inhalten gehören der Schutz und die nachhaltige Nutzung des Waldes, die Pflichten der Waldbesitzer, das Betretungsrecht der Bevölkerung, die Förderung der forstlichen Forschung und Ausbildung sowie Regelungen zur Waldumwandlung und zu Ausgleichsmaßnahmen.