Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) regelt in Deutschland die finanzielle Absicherung von Wehrdienstleistenden, Reservisten sowie Personen im Zivil- oder Freiwilligendienst. Es stellt sicher, dass diese Personen während ihrer Dienstzeit keine wirtschaftlichen Nachteile erleiden – insbesondere durch Einkommensausfall oder laufende Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Angehörigen. Das USG sieht Leistungen wie Unterhaltssicherungsleistungen, Leistungen für Kinderbetreuung sowie ggf. Ergänzungsleistungen vor. Die Umsetzung erfolgt in der Regel über die zuständigen Stellen der Bundeswehr oder des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.