Das Bankengesetz bildet – im Rahmen der neuen «Finanzmarktarchitektur» – den Prototyp der einschlägigen Gesetzgebung. 1934 erlassen und vielfach revidiert, diente es neuen Gesetzen wie z.B. dem FINMAG und dem FINIG als Vorbild und wirkt deshalb über seinen Geltungsbereich hinaus. Der Kommentar gibt Auskunft über alle wichtigen Fragen, die sich bei der Gesetzesanwendung stellen, und berücksichtigt auch die einschlägigen Verordnungen, Richtlinien und Standesregeln. Er wurde von Praktiker:innen für Praktiker:innen geschrieben.
Als Kommentar folgt das Werk dem Aufbau des Gesetzes und ist zusätzlich durch ein alphabetisches Register erschlossen.
In die Neuauflage eingearbeitet wurden insbesondere die jüngsten Entwicklungen etwa beim Bankeninsolvenzrecht und beim Einlegerschutz, aber auch erste Erkenntnisse aus dem Zusammenbruch der Credit Suisse.