Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2025 (GFG 2025) regelt die Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände für das Haushaltsjahr 2025. Es wurde am 19. Dezember 2024 verabschiedet und trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Das Gesetz umfasst Bestimmungen zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, zur Verteilung der Mittel und zu verschiedenen Pauschalen wie der Investitionspauschale, der Schul- und Bildungspauschale sowie der Sportpauschale. Ziel des GFG 2025 ist es, eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen sicherzustellen, um deren Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.