Der Gesetzgeber etablierte mit dem StaRUG in materieller Hinsicht einen Rechtsrahmen für die Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen im Stadium vor der Insolvenz. Im Rahmen jeder Sanierung oder Restrukturierung im unternehmerischen Bereich ergeben sich zwangsläufig Fragen im Hinblick auf die Besteuerung der bilanziellen Gewinne, die mit einzelnen Instrumenten des Gesetzes und der Restrukturierung von Unternehmen in engem Zusammenhang stehen. Da das StaRUG nahezu keine Regelungen enthält, die sich mit dem Verhältnis von präventiven Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen zum Steuerrecht beschäftigen, ist es notwendig, die Verflechtung von Steuerrecht und dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen zu erörtern. Letztlich zeigt sich, dass sich das StaRUG in das Zusammenspiel von Insolvenz- und Sanierungsrecht zum Steuerrecht nahezu nahtlos einfügt, sich aber auch zahlreiche Probleme ergeben, die sich im Insolvenzsteuerrecht stellen.