Die verschärfte Masseunzulänglichkeit ist ein Zustand im deutschen Insolvenzverfahren, in dem die Neumasseverbindlichkeiten nach § 209 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 InsO nicht mehr vollständig gedeckt sind. Die InsO beinhaltet keine Regelung für die weitere Verfahrensabwicklung in diesem Zustand. Dadurch entsteht ein Bruch mit dem sonstigen, das Verhältnis der insolvenzrechtlichen Rangklassen bestimmenden Prinzip, der zu einer Handlungsunfähigkeit des Insolvenzverwalters führt. Da das Verfahren so nicht vollständig abgewickelt werden kann, besteht auch keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen. Aus diesem Grund ist zwingend eine Lösung für die Problemlage im Verfahrensstadium der verschärften Masseunzulänglichkeit zu finden. Dazu sondiert die Arbeit ausführlich die der Problemlage zugrundeliegende Regelungslücke und unterbreitet einen Lösungsvorschlag auf Basis des Insolvenzrechts de lege lata, der über die Lösungsvorschläge der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht. In einem Exkurs werden zudem weitere auf § 105 InsO beruhende Risiken für den Masseschutz thematisiert, die auch in der verschärften Masseunzulänglichkeit gelten. Abschließend wird im Hinblick auf mögliche Limitierungen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung eine Problemlösung de lege ferenda in den Blick genommen und für diese ein konkreter Vorschlag unterbreitet.