Dieses Werk untersucht die unionsrechtliche Vorlagepflicht nationaler letztinstanzlicher Gerichte gemäß Art 267 Abs 3 AEUV sowie die Wirksamkeit der Geltendmachung von Staatshaftungsansprüchen in Österreich bei deren Verletzung. Dabei stellt das Werk die vom EuGH entwickelten Kriterien der Staatshaftung dar und zeigt auf, inwieweit der VfGH bei der Prüfung von Staatshaftungsklagen hiervon abweicht. Die Analyse zeigt, dass das Rechtsinstitut der Staatshaftung in der Praxis nur eingeschränkt wirksam ist.