Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einer näheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel – die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken – zu erreichen.