Seit 2024 sind WhatsApp und (Facebook) Messenger aufgrund von Art. 7 Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, auf Antrag dritter Dienste einen Nachrichtenaustausch zwischen den Diensten zu ermöglichen. Dies soll nach Vorstellung der EU den Wettbewerb stärken.

Die Arbeit setzt sich mit der vielfach vorgetragenen Kritik auseinander, dass Art. 7 DMA negative Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationskraft des Marktes, den Datenschutz und die Datensicherheit haben könnte.

Der Autor untersucht dafür insbesondere die technischen und kryptographischen Hintergründe von Messengerdiensten und ihrer Interoperabilität und analysiert die Studienlage zu den Wünschen der Nutzer im Hinblick auf Interoperabilität.

Er kommt dabei zum Ergebnis, dass Art. 7 DMA grundsätzlich das Potenzial aufweist, den Wettbewerb zu stärken und negative Effekte nicht zwangsläufig eintreten müssen und entwickelt Vorschläge, wie eine in der Praxis wirksame Interoperabilität aussehen könnte.