Neben der Frage, ob die österreichische Schadenersatznorm § 29 DSG europarechtskonform ist, befasst sich die Arbeit auch mit dem Thema, ob juristische und nicht unmittelbar Betroffene anspruchsberechtigt sind. Außerdem diskutiert sie, ob sogenannte formelle Verstöße, etwa gegen das Auskunftsrecht oder gegen die IT-Sicherheit, Verstöße im Sinne der Norm sind. Anhand der deutschen und österreichischen Rechtsprechung entwirft die Arbeit eine These, welche Arten von Verstößen einen immateriellen Schaden darstellen.