Neue Compliance-Anforderungen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zwingt Unternehmen zu einer umfänglichen Menschenrechts- und Umwelt-Compliance: Ab dem 1. Januar 2023 sind inländische Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer:innen (ab dem 1. Januar 2024: 1.000) verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten „in angemessener Weise“ zu beachten. Das LkSG wirft dabei zahlreiche praktische Umsetzungsfragen auf und betrifft unterschiedlichste Rechtsgebiete.
Anwendungsklarheit
Der neue Handkommentar zeigt aus Praktiker:innen-Perspektive die wesentlichen Problemstellungen für Rechtsanwender:innen innerhalb und außerhalb der betroffenen Unternehmen auf. Er erläutert die zugrunde liegenden völkerrechtlichen Schutzbestimmungen und antizipiert Streitfragen, die die Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtungen mit sich bringen wird. Dabei berücksichtigt der HK auch mögliche Auswirkungen der geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie.
Die Schwerpunkte
Verpflichtendes Risikomanagement einschließlich Risikoanalyse
Erforderliche Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Unternehmensinterne Beschwerdeverfahren
Dokumentations- und Berichtspflichten
Prozessstandschaft von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen
Behördliche Kontroll- und Durchsetzungsrechte
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Autor:innen
RA Dr. Moritz Gabriel | RA Tobias Gafus | RA Dr. Matthias Ganske | Dr. Katja Gehne | RAin Dr. Franziska Humbert, LL.M. (London) | RA Dr. Christian Johann | RAin Andrea Kämpf, LL.M. | RA Dr. Daniel Neuhöfer, LL.M. (Strathclyde, Glasgow) | RAin Theresa Philippi | RAin Dr. Roya Sangi, M.A. | RA Dr. Henrik Vogel, LL.M. (University of NSW) | RAin Sabine Wildfeuer
Zielgruppen
Fachanwält:innen für Verwaltungsrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Transport- und Speditionsrecht, Rechtsabteilungen erfasster Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Betriebsräte, Aufsichtsbehörden