Die Sparkassen als öffentlich-rechtliche Anstalten stellen eine besondere Art Stifter dar. Sie sind Teil der öffentlichen Hand und unterliegen bei ihren Tätigkeiten den besonderen Bindungen des Verwaltungsprivatrechts. Dieser Besonderheit Rechnung tragend widmet sich die Arbeit der Untersuchung der Beziehung von Stiftungen und Sparkassen im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Errichtung von Stiftungen durch die Sparkassen und den Möglichkeiten der Ausgestaltung des Verhältnisses in der Praxis. Dabei nimmt sie insbesondere die Interessen der Sparkassen an der Ausgestaltung und Entwicklung der Stiftungen in den Blick. Neben der Errichtung werden die Verwaltung der Stiftungen analysiert und Haftungsfragen beleuchtet.