Zum Werk
Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 25.6.2021 bewirkte eine grundlegende Neugestaltung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB).
Während die alte Fassung der §§ 705-740 BGB keine Binnenstruktur aufweist, sind die neuen §§ 705-740c BGB detailliert strukturiert und ermöglichen so einen raschen Überblick. Das Gesetz ist am 1.1.2024 in Kraft getreten.
Da sowohl das BGB als auch das HGB weitgehend dispositives Recht enthält, kann hiervon abgewichen werden. Deshalb sind zum Inkrafttreten - soweit noch nicht erfolgt - folgende Prüfungen notwendig:
Vorteile auf einen Blick
Zur Neuauflage
Zielgruppe
Für Anwaltschaft, Unternehmen, alle Register führenden Stellen, Richterschaft.