Die mögliche Entwicklung, dass Revisionsgerichte die Beweiswürdigung des Tatgerichts unmittelbar kontrollieren könnten, löst im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Einführung einer umfassenden Dokumentation der Hauptverhandlung deutliche Kritik aus. Im internationalen Vergleich zeigt sich jedoch, dass andere Rechtsordnungen diesen Weg bereits gegangen sind, so auch am Internationalen Strafgerichtshof. Der Autor unternimmt deshalb eine tiefgehende Untersuchung der dortigen – noch jungen – Praxis. Im Vergleich zum derzeit praktizierten Kontrollumfang der Revision lassen sich dabei erstaunliche Parallelen in der Kontrolle der Beweiswürdigung erkennen. Ausgehend davon untersucht er die Chancen und Risiken einer Annäherung der Revision an den Appeal am IStGH, mit dem Ergebnis, dass eine Reform der Revision letztlich zu einem höheren Rechtsschutzniveau führen würde und einer solchen keine durchgreifenden Bedenken entgegenstehen.