Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit befindet sich im Wandel. Die Polizei betreibt in den sozialen Netzwerken Öffentlichkeitsarbeit, wobei sie in einem Spannungsverhältnis zwischen allgemeinen staatlichen Kommunikationsstandards und den Kommunikationsstandards sozialer Netzwerke – und dem Ziel möglichst viraler Beiträge – gefangen zu sein scheint. Nutzt die Polizei soziale Netzwerke zur Kommunikation, ist sie an die allgemeinen staatlichen Grundsätze zum Informationshandeln gebunden. Hierzu gehören neben dem Richtigkeits- und Neutralitätsgebot, vor allem das Gebot der Sachlichkeit.
Das Werk befasst sich mit diesen Grundsätzen staatlichen Informationshandeln und fokussiert sich dabei auf die konkrete Ausarbeitung des allgemeinen Sachlichkeitsgebotes. Auf Grundlage dieser Untersuchung wird die Übertragbarkeit der Sachlichkeitsgrundsätze auf die Polizei analysiert, wobei ein Fokus auf den Problemlagen der Veröffentlichung innerhalb der sozialen Netzwerke gelegt wird.