Diese Monografie untersucht, welche tatsächlichen Herausforderungen die Digitalisierung für das strafbewehrte ärztliche Berufsgeheimnis gemäss Art. 321 StGB schafft, wie diese Herausforderungen im Lichte der Strafnorm rechtlich zu beurteilen sind und welche Handlungsoptionen de lege lata sowie de lege ferenda bestehen. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Frage, wann der Einsatz digitaler Anwendungen im Verhältnis zwischen Arzt und Patient – etwa Cloud-Dienste, Telemedizin oder Künstliche Intelligenz – ein strafbares «Offenbaren» darstellt. Dabei werden zentrale rechtliche Fragestellungen behandelt – etwa, ob es sich bei Art. 321 StGB um ein Tätigkeits- oder Erfolgsdelikt handelt und ob die Klassifikation eines externen digitalen Dienstleisters als «Hilfsperson» ein strafbares Offenbaren zu verhindern vermag. Die Dissertation leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Auslegung des strafbewehrten ärztlichen Berufsgeheimnisses unter den Bedingungen des digitalen Zeitalters.