Staatliche Eingriffe in informationstechnische Systeme bedürfen einer verfassungsrechtlich tragfähigen Ausbalancierung von Freiheitsrechten und Sicherheitsinteressen. Den mit gravierenden Grundrechtseingriffen verbundenen Informationseingriffen wird das zum Teil noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Eingriffsinstrumentarium de lege lata nicht gerecht.

Dabei ist es vor dem Hintergrund eines verfassungskonformen Ausgleichs von Freiheit und Sicherheit bedeutsam, Eingriffe in digitale Sphären durch normenklare Befugnisse und verfahrensrechtliche Begrenzungen zu regulieren. Dies betrifft namentlich die Überwachung (auch) des Surfverhaltens im Rahmen klassischer TKÜ-Maßnahmen sowie die Infiltration informationstechnischer Systeme, um Verschlüsselungstechnologien zu umgehen. Dem Antagonismus von technischen Möglichkeiten und rechtlichen Bedürfnissen begegnet die Untersuchung mit grundlegendem Reformbedarf und einer dogmatischen Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: einem »Recht auf Vertraulichkeit intrapersoneller Internetkommunikation«.