Die Geltendmachung von Beschlussmängeln ist im GmbH-Recht nicht kodifiziert, obwohl diesbezügliche Gesellschafterstreitigkeiten im Vergleich zu anderen Verbandsformen eine höhere zahlenmäßige Bedeutung entfalten. Der Rechtsanwender greift zurück auf eine Analogie zu den aktienrechtlichen Regelungen, deren Anwendung jedoch partiell erheblich modifiziert wird. Nunmehr besteht auch für die Personenhandelsgesellschaften ein kodifiziertes Beschlussmängelrecht, das sich durch seine personalistische Ausformung auszeichnet. Die Arbeit legt umfassend dar, wie dieser Regelungsbereich für die GmbH fruchtbar gemacht werden kann, um aus einem Zusammenspiel mit dem Aktienrecht und den allgemeinen Regelungen ein kohärentes GmbH-rechtliches Beschlussmängelrecht zu bilden. Darüber hinaus setzt die Arbeit durch den Entwurf eines GmbH-eigenen Beschlussmängelrecht Impulse für ein zukünftiges gesetzgeberisches Wirken.