In den letzten Jahren beobachtet das Recht eine steigende Zahl von Zugangskonflikten in rein privatrechtlichen Kontexten. Ausgehend vom Stadionverbotsbeschluss des BVerfG zeigt der Autor, dass dabei dem Institut des Vertrages eine zentrale Rolle zukommt. Durch die Kombination einer multilateralen Perspektive und differenzierungstheoretischen Erkenntnissen entwickelt er die These, dass der Vertrag in der modernen Gesellschaft eine Inklusionsfunktion erfüllt. Dabei ist insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz in hohem Maße responsiv, um soziale Inklusionskonflikte im Recht zu mediatisieren. Die Arbeit erblickt in der Teilhabedimension den überzeugenden Anknüpfungspunkt, um seine Wirkung im Privatrecht zu begründen.
Die Arbeit wurde mit dem ‚Preis der Stadt Bayreuth‘ und dem ‚Carl-Gareis-Preis‘ der Universität Bayreuth ausgezeichnet.