Das Versammlungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VersG NRW) regelt das Recht auf Versammlungsfreiheit im Land NRW. Es legt fest, unter welchen Bedingungen öffentliche und nichtöffentliche Versammlungen stattfinden dürfen und welche Pflichten Veranstalter sowie Teilnehmer haben. Das Gesetz enthält Bestimmungen zur Anmeldung, zum Ablauf und zur möglichen Auflösung von Versammlungen durch die Behörden. Zudem definiert es Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, etwa durch Auflagen oder polizeiliche Eingriffe, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Ziel des Gesetzes ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig einen geordneten Ablauf sicherzustellen.