Öffentliche Übernahmen von börsennotierten Unternehmen erfordern stets die Zusammenarbeit großer Personenmehrheiten. Im Übernahmerecht stellen sich daher komplexe Zurechnungsfragen, die aus dem gemeinsamen Handeln mehreren Personen erwachsen. In Deutschland sehen sich Rechtsanwender einem Regelungsrahmen gegenüber, der von zwei zentralen Problemen geprägt ist. Zum einen führt das dualistische Zurechnungskonzept im WpÜG zu Anwendungsunsicherheit. Zum anderen sind die einzelnen Zurechnungsnormen mit Blick auf ihren Regelungszweck zu weit geraten. Beides führt in der Praxis zu erheblichen Erschwernissen für Bieter in Übernahmeverfahren. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, die Zurechnungssystematik des WpÜG dogmatisch zu ordnen und konkrete Lösungen für die Anwendung der einzelnen Zurechnungsnormen de lege lata zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage und einem rechtsvergleichenden Blick insbesondere nach Österreich entwickelt die Arbeit einen Reformvorschlag zur Stärkung des Kapitalmarktstandorts Deutschland.