Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) schafft die rechtliche Grundlage für eine verpflichtende staatliche Haltungskennzeichnung bei Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es verpflichtet Unternehmen, die entsprechende Produkte vertreiben, die Art der Tierhaltung auf der Verpackung oder in der Präsentation deutlich kenntlich zu machen. Für jede Haltungsform – etwa „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ oder „Bio“ – gelten dabei einheitliche Kriterien, die in Rechtsverordnungen präzisiert werden. Ziel ist es, den Verbraucherschutz und die Transparenz zu stärken und gleichzeitig Anreize für höhere Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung zu setzen.