Aufbauend auf der Transzendenz der Unterscheidung von Intrinsik und Extrinsik wird die Intrinsik als die an sich unbeobachtbare und notwendige Bedingung der Möglichkeit jeder Form von Extrinsik, Inhärenz als eine Form der Extrinsik und zugleich als die beobachtbare und notwendige Bedingung der Möglichkeit jeder Form von Instrumentalität entwickelt. Auf Grundlage dieser Beziehungen, die man als Emergenzfolge oder Ausdifferenzierung von Sinnformen verstehen kann, wird darauf der Spezialfall der Wertebeobachtung angewandt. Grundaxiom ist dabei, dass für jede Beobachtung bzw. Zuschreibung eines Wertes stets gelte, dass (min.) allen notwendigen Bedingungen dieser Möglichkeit konsequenterweise auch ein Wert zugeschrieben werden muss. Somit wird letztlich deutlich, dass jede Form eines instrumentellen Wertetyps einen inhärenten und dieser wiederrum einen intrinsischen voraussetzt. Letztlich rein instrumentelle (utilitaristische) Wertebeobachtungen, die intrinsische bzw. inhärente Werte nur als Folge instrumenteller Zweckerfüllung konstruieren, wären damit (in ihrer Einseitigkeit) widerlegt, während (nicht nur aber auch) im Hinblick auf den Holismus und seine zu Recht kritisierte, pauschale Zuschreibung von Werten in Bezug auf schlichtweg „Alles“, eine zwar sehr viel komplexere, dem Anspruch nach aber auch bescheidenere und vor allem theoretisch fundierte, alternative Argumentationsgrundlage geschaffen wird. Die Grundprinzipien der holistischen Naturschutz-Ethik nach Martin Gorke lassen sich dabei im Wesentlichen transzendieren und integrieren.