Das vorliegende Werk soll einen Beitrag zur Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den kommunalen Sparkassen und ihren Trägern leisten. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Bedeutung den Ausschüttungen von Jahresüberschüssen an die Träger zukommt.

In der Vergangenheit waren solche Ausschüttungen nicht weit verbreitet. Dagegen ist neuerdings zu beobachten, dass vielerorts seitens der Kommunalpolitik auf Ausschüttungen von Jahresüberschüssen zu Gunsten des kommunalen Haushalts gedrängt wird.
Dieser Trend fällt in eine Zeit, in der sich die Sparkassen in einem u. a. durch die anhaltende Niedrigzinsphase erschwerten Geschäftsumfeld behaupten müssen. Insbesondere sind sie durch stetig steigende aufsichtsrechtliche Anforderungen darauf angewiesen, ihre Jahresüberschüsse eigenkapitalwirksam in Rücklagen einzustellen.
Vor diesem Hintergrund wird die Berechtigung des trägerseitigen Ausschüttungsbegehrens untersucht. Als Beispiel dient die Entscheidung über die Dotierung des Sonderfonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g Abs. 1 HGB. Es wird geprüft, welchen Bindungen diese Dotierungsentscheidung unterliegt und inwieweit ein trägerseitiges Ausschüttungsbegehren zu berücksichtigen ist.

Der Autor studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Zurzeit ist er Rechtsreferendar am Landgericht Düsseldorf.