Die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) ist eine zentrale Verordnung des deutschen Naturschutzrechts, die den Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten konkretisiert. Sie ergänzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dient der Umsetzung internationaler Abkommen wie dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) sowie einschlägiger EU-Verordnungen zum Artenschutz.