Die Arbeit überprüft die mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) vom 11. Dezember 2023 gebrachten Änderungen im aktienrechtlichen Kapitalerhöhungsrecht zur Erleichterung der Eigenkapitalaufnahme für deutsche Aktiengesellschaften. Nach einer Darstellung der Grundlagen werden zunächst die Anhebung der Volumengrenzen beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG) sowie beim bedingten Kapital für Unternehmenszusammenschlüsse (§ 192 Abs. 2 Nr. 2 AktG) und für Mitarbeiterbeteiligungen (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) untersucht. Es folgt die Analyse der im Fokus der Neuerungen stehenden Neukonzeption des Wertverwässerungsschutzes (§§ 255–255b AktG) und der damit einhergehenden Einführung einer börsenkursorientierten Bewertungsregel. Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass die Änderungen im Kapitalerhöhungsrecht lediglich punktuell erfolgt sind und der Rechtsrahmen weiterhin deutlich hinter dem zurückbleibt, was auch europarechtlich möglich gewesen wäre.