Das Landesverwaltungsgesetz Baden-Württemberg (LVwVG BW) regelt die Organisation und Zuständigkeit der Behörden des Landes Baden-Württemberg. Es definiert die Aufgabenverteilung zwischen den Behörden, die Zuständigkeiten der Ministerien und die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Stellen. Ziel ist eine effiziente und transparente Verwaltung, die den rechtlichen Vorgaben entspricht.