Wenn eine natürliche Person verstirbt, wird ein Verlassenschaftsverfahren eröffnet. Das hinterlassene Vermögen geht erst nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung auf die Erben über. § 810 ABGB ermöglicht den voraussichtlichen Erben allerdings bereits während des Verlassenschaftsverfahrens, das Verlassenschaftsvermögen zu verwalten und die ruhende Verlassenschaft als Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen zu vertreten. Im vorliegenden Werk wird untersucht, welche Rechte und Pflichten die Erbprätendenten in deren Rolle als Verwalter und Vertreter haben. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Frage, wie mit Verlassenschaftsvermögen in Form von Forderungen gegen Kreditinstitute umzugehen ist. Behandelt werden ua folgende Themen:Verwaltung des Verlassenschaftsvermögens im Innenverhältnis Vertretung der ruhenden Verlassenschaft im Außenverhältnis Auswirkung auf die Bankverbindung – Konto- und DepotsperrenAuskunftspflicht des KreditinstitutsBankgeheimnis und Datenschutz