Durch das neue „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ werden deutsche Unternehmen verpflichtet, dass grundlegende Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Das Gesetz muss ab dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter angewandt werden, ab dem 1.1.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Bei Verstößen drohen hohe Strafen.


Das Autorenteam erklärt die gesetzlichen Vorgaben zu den schutzbedürftigen Rechtspositionen, wie Verbot der Kinderarbeit, Mindestlohnregelungen, Arbeitssicherheit und Umweltschutz. Sie zeigen, wie die neuen Vorschriften hinsichtlich Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen und Mitarbeiterschulung konkret umgesetzt werden. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.


Inhalt: