Unter einem Prozessbetrug (im weiteren Sinne) sind betrügerische Handlungen in Verfahren jeder Art zu verstehen – sei es im Erkenntnisverfahren, im Vollstreckungsverfahren oder in weiteren von den Prozessordnungen gedeckten Verfahrensarten. Der Autor untersucht, welche materiellen Anforderungen durch das Zusammenspiel der dogmatischen strafrechtlichen Beurteilung und der gesetzlichen Grundlagen des Zivilverfahrens an die Begehung eines (versuchten) Prozessbetrugs i.S.d. § 263 StGB zu stellen sind und unter welchen Bedingungen der Täter im Rahmen seiner zivilprozessualen Handlungsmöglichkeiten strafbefreiend zurücktreten kann. Dabei bemisst sich die Möglichkeit eines (vollendeten) Prozessbetrugs nach den für die jeweilige Verfahrensart normierten Besonderheiten. Spiegelbildlich zur Berücksichtigung der prozessualen Besonderheiten der jeweiligen Verfahrensart im Rahmen des versuchten Prozessbetrugs sind es eben jene Besonderheiten, die die allgemeinen Rücktrittsvoraussetzungen für die jeweilige Verfahrensart konkretisieren.