Im vorliegenden Werk „übersetzt“ die Autorin das grundrechtlich gewährleistete Streikteilnahmerecht des einzelnen Arbeitnehmers in das Privatrecht in Form eines streikbedingten Leistungsverweigerungsrechts. Dazu untersucht die Autorin zunächst die Koalitionsfreiheit auf die Gewährleistung einer subjektiven Streikrechtsposition der Arbeitnehmenden. Ausgehend von der Lehre von den grundrechtlichen Schutzpflichten, wonach eine Wirkungsentfaltung grundrechtlicher Gewährleistungen auch im Privatrecht garantiert ist, schafft die Autorin sodann eine einfachrechtliche Normierung des grundrechtlichen Streikteilnahmerechts der Arbeitnehmenden durch § 275 Abs. 3 BGB als Generalklausel zur Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten.