Die Arbeit betrachtet verschiedene Facetten des Zusammenspiels von Schiedsvereinbarung und Insolvenzverfahren. Zunächst wird herausgearbeitet, dass der Insolvenzverwalter zwar grundsätzlich an Schiedsvereinbarungen gebunden ist, die der spätere Insolvenzschuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen hatte. Jedoch muss dieser Grundsatz bei nicht wenigen insolvenzrechtlichen Streitigkeiten durchbrochen werden, um das Ausübungsmonopol des Verwalters bezüglich bestimmter Rechte zu sichern. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird unter anderem dargelegt, in welchen Konstellationen der Insolvenzverwalter selbst den Abschluss einer Schiedsvereinbarung in Betracht ziehen sollte. In ihrem abschließenden kollisionsrechtlichen Teil gelangt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht in der Insolvenz anhand der Kollisionsnormen der EuInsVO und der InsO – und nicht anhand des UNÜ – bestimmt werden muss und dass Schiedsgerichte an diese beiden Rechtsakte gebunden sind.