Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) dient in Deutschland dem Schutz von Arbeitnehmern, Beamten und Auszubildenden, die zu Wehrdienst, Zivildienst oder freiwilligem Reservistendienst herangezogen werden. Es garantiert, dass deren Arbeits- oder Dienstverhältnis während der Dauer des Dienstes rechtlich erhalten bleibt und sie nach ihrer Rückkehr grundsätzlich wieder an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können.