Die Harmonisierung der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen mit denen des Insolvenzrechts stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn eine sozialrechtliche Beitragsforderung einer gesetzlichen Krankenkasse auf die privatrechtlichen Regelungen zum Verbraucherinsolvenzverfahren trifft. Zu den problematischen Sachverhalten zählen u.a. die privilegierten Auf- und Verrechnungsmöglichkeiten der Krankenkasse als Sozialversicherungsträger, die insolvenzrechtliche Anfechtung von Beitragszahlungen oder das sozialrechtliche Ruhen des Anspruchs auf Leistungen für säumige Beitragszahler*innen im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Dabei sind die Themenfelder in der alltäglichen Praxis eng miteinander verknüpft. Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung und viele Schuldner*innen stehen auch während eines Insolvenzverfahrens im Sozialleistungsbezug. Der Umgang der naturgemäß hohen Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenkasse und deren mögliche Entschuldung durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren betrifft somit praktisch bedeutsame Sachverhalte, die transparente Regelungen bedürfen.