Der vierte Band des Handbuchs des Staatsrechts ist den Staatsorganen des Bundes gewidmet. Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung werden im Einzelnen ausgeleuchtet, ebenso das Bundesverfassungsgericht einschließlich seiner Verfahrensarten. Der Konzeption des Handbuchs gemäß informieren die Beiträge verlässlich, zeichnen Diskussionsstände und Zukunftsüberlegungen in der ganzen Breite und Tiefe der Staatsrechtswissenschaft nach und sind zugleich Ausdruck der ganz eigenen Herangehensweisen und Ansichten der Autoren. Europäische, internationale und interdisziplinäre Aspekte sind an jeweils geeigneter Stelle durchweg einbezogen.