Die Studie untersucht die Entstehung und Entwicklung des repressiven Jugendmedienschutzes aus historischer und verfassungsrechtlicher Perspektive. Ausgehend vom Konflikt um die moderne Massenkultur im Kaiserreich wird erläutert, warum die Prüfstellen der Weimarer Republik infolge dieses Konflikts mit umfassender materiell-rechtlicher, ministerieller und judikativer Autonomie ausgestattet wurden. Anschließend wird die weitere Entwicklung unter dem Grundgesetz analysiert. Im Zuge der Verrechtlichung des Verwaltungsrechts wurde die Autonomie der Prüfstellen schrittweise aufgehoben. Maßgeblich hierfür waren die grundrechtliche Überlagerung und die Ausweitung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.
Dabei gelang es jedoch nicht, die illiberale Grundtendenz des repressiven Jugendmedienschutzes aufzuheben. Der Autor schließt deshalb mit einem Plädoyer für ein Gebot der Staatsferne und fordert, die historische Perspektive stärker in die aktuelle Auseinandersetzung einzubeziehen.