Das Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) bildet die rechtliche Grundlage für die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Es definiert die Zuständigkeiten der Polizei, insbesondere die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie die Verhütung von Straftaten. Das Gesetz legt zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen oder Platzverweise durchführen darf. Ein zentrales Prinzip des PolG NRW ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der sicherstellt, dass polizeiliche Maßnahmen angemessen und erforderlich sind.